Der Patriarch
Im Baseler Katechismus von 1947 lesen wir bezüglich der Fastenzeit:
„Warum hat die Kirche das Fastengebot gegeben?
Die Kirche hat das Fastengebot gegeben,
1. damit wir uns selbst beherrschen und die bösen Begierden bezähmen,
2. damit wir für unsere Sünden Buße tun und neue Gnaden erlangen,
3. weil Jesus selbst gefastet und uns dazu aufgefordert hat.
Viele hören nicht gern reden von Buße und Abtötung. Für Sport, Gesundheit und beruflichen Erfolg nehmen sie jedoch manches Opfer auf sich. Warum sollten wir nicht auch für das ewige Leben zu Opfern bereit sein? Jesus hat keine Buße leisten müssen, da er ohne Sünde war, und dennoch hat er am meisten Buße getan. Er hat für uns Sühne geleistet und uns ein Beispiel gegeben.
Fasten ist eine Waffe, mit der man den Teufel besiegt!
Was für Fasttage hat die Kirche angeordnet?
Die Kirche hat angeordnet:
1. Abstinenztage, an denen man auf Fleischspeisen verzichten muss (Abstinenz heißt Enthaltung),
2. Fasttage, an denen man sich nur einmal sattessen darf und auch auf Fleischspeisen verzichtet. Verbotene Fleischspeisen sind an Fast- und Abstinenztagen nur die von warmblütigen Tieren. Der Genuss des Fleisches von kaltblütigen Tieren, wie von Fischen usw. ist erlaubt.
An den Fasttagen darf man sich nur bei einer Mahlzeit sättigen; bei den übrigen beiden Mahlzeiten ist es erlaubt, eine kleine Stärkung zu sich zu nehmen.
Fällt der Fasttag auf einen Sonntag oder kirchlich gebotenen Feiertag, so ist weder die Enthaltung von Fleischspeisen noch das Fasten geboten.
Streng verpflichtend müssen Abstinenz und Fasten am Aschermittwoch und Karfreitag gehalten werden. […] Reine Abstinenztage sind alle Freitage des Jahres, wenn kein kirchlich gebotener Feiertag darauf fällt.
Wer muß die Abstinenztage halten?
Die Abstinenztage muß jeder Christ halten, der das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat. Vom Abstinenzgebot sind entbunden, außer am Karfreitag: Arbeiter, die bei Nichtkatholiken beköstigt werden; Reisende und Kurgäste, Marktleute und Marktbesucher an fremden Orten, Arbeiter, die auswärts beschäftigt sind und zum Essen nicht nachhause gehen, endlich Militärpersonen und ganz Arme.
Wer eine weitere Dispens (Milderung) nötig zu haben glaubt, soll sich an seinen Pfarrer oder Beichtvater wenden. Im deutschsprachigen Raum ist es erlaubt, das Opfer der Abstinenz am Freitag auch durch ein Opfer oder Bußwerk eigener Wahl zu ersetzen
Wer muß die Fasttage halten?
Die Fasttage muß jeder volljährige Christ halten bis zum Beginn des 60. Lebensjahres. Vom Fasten sind entschuldigt: Kranke, Genesende, Personen von schwächlicher Gesundheit und solche, die schwere Arbeit zu verrichten haben. Für weitere Dispensen wende man sich an den Pfarrer oder Beichtvater. Die Freitage erinnern uns an das Leiden und Sterben Jesu. Die Fastenzeit erinnert uns an das vierzigtägige Fasten Jesu. Es ist die Vorbereitung auf Ostern in Einkehr und Buße. […]“
Euch / Ihnen allen eine erbauliche Fastenzeit!